Rechtsanwälte Bottrop

Betriebsrat muss über die Einstellung von Leiharbeitnehmern informiert werden

Der Betriebsrat ist stets über die Einstellung neuer Mitarbeiter zu informieren, auch wenn es sich dabei um Leiharbeitnehmer handelt.

Die Unterrichtungspflicht des Betriebsrates soll diesen ausreichend in die Lage versetzen, von seinem Zustimmungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.
Die Einstellung von Leiharbeitnehmern, welche auch kurzfristig und sehr schnell für kurze Einsätze eingestellt werden, rechtfertigt keine Ausnahme von der Unterrichtungspflicht.

Sind einem Arbeitgeber die entsprechenden Daten über den einzustellenden Leiharbeitnehmer nicht bekannt, so muss er die entsprechenden Informationen beim Verleiher einholen, um seiner Unterrichtungspflicht nachkommen zu können.

Wird das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einstellung von Mitarbeitern verletzt, so hat dieser keinen Unterlassungsanspruch wegen Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 7 ABR 137 09 vom 09.03.2012
Normen: BetrVG § 99
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de