Rechtsanwälte Bottrop

Wechselschichtzulagen unpfändbar

Wechselschichtzulagen sind nach der Auffassung des Verwaltungsgerichts in Kassel den sogenannten Erschwerniszulagen zuzurechnen, welche nach dem Gesetz unpfändbar sind.


Als Erschwerniszulagen bezeichnet man Gehaltszulagen, welche ein Arbeitnehmer zum Ausgleich für besondere Belastungen erhält. Nach dem Gesetz unpfändbar, wertete auch der klagende Polizeibeamte seine für die wechselnden Schichten gewährte Zulage als Erschwerniszulage in diesem Sinne. Mit seiner Klage wehrte sich der in der Privatinsolvenz befindliche Mann deshalb gegen die Pfändung dieser Zulage.

Zu Recht, wie das Gericht befand.

Mit Hinweisen auf die einschlägige Literatur zu der Frage, ob es sich bei der Wechselschichtzulage um eine Erschwerniszulage handelt, dem nicht zwischen verschiedenen Erschwerniszulagen unterscheidenden Wortlaut des Gesetzes und seiner Entstehungsgeschichte stufte das Gericht die Wechselzulage als unpfändbar ein.
 
Verwaltungsgericht Kassel, Urteil VG KA 1 K 1496 12 KS vom 03.06.2013
Normen: § 850a Nr.3 ZPO
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de