Rechtsanwälte Bottrop

Zu niedrige Gehälter sind sittenwidrig

Niedrige Gehälter können sittenwidrig sein und damit einen Anspruch auf die marktübliche Bezahlung für die bereits geleistete Arbeit auslösen.

Auch ohne einen gesetzlichen Mindestlohn können zu niedrige Gehälter sittenwidrig und damit nichtig sein. Allerdings kommt es jeweils auf den Einzelfall, insbesondere den ausgeübten Beruf und die eigene Qualifikation an. So entschied etwa das Arbeitsgericht Wuppertal, dass eine Bruttovergütung von 1.000 Euro für einen Kfz-Mechatroniker sittenwidrig ist. Nach dieser Urteilsbegründung ist die Unterschreitung des marktüblichen Bruttogehalts für die ausgeübte Tätigkeit um mehr als 30 % nicht rechtfertigbar.

Das Landesarbeitsgericht Bremen erklärte einen Stundenlohn von 5 Euro für Auspackhilfen in Supermärkten für sittenwidrig, nachdem auch hier der Tariflohn für vergleichbare Tätigkeiten um mehr als ein Drittel unterschritten worden ist. Lediglich bei Praktikantenvergütungen kann, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg zeigt, im Hinblick auf die Ausbildungskomponente nicht ohne Weiteres ein vergleichbarer Tariflohn zugrunde gelegt werden. Sobald sich das Ausbildungsverhältnis allerdings zum Arbeitsverhältnis wandelt, wird der Lohn in unveränderter Höhe sittenwidrig.

Schließlich gelten auch für höherqualifizierte Tätigkeiten gewisse Mindestgehälter. So müssen sich junge Rechtsanwälte bei ihrem Berufseinstieg auch dann keine Gehälter unterhalb von 2.300 Euro brutto gefallen lassen, wenn sie weder Zusatzqualifikationen noch ein Prädikatsexamen vorzuweisen haben, meint der Anwaltsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen.

 
[mmk]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de