Rechtsanwälte Bottrop

Einmalige Anschlussbefristung nach vorheriger Ausbildung

Ein Arbeitsverhältnis kann im unmittelbaren Anschluss an eine vorherige Ausbildung nur einmal mit der Begründung des erleichterten Übergangs in eine Anschlussbeschäftigung befristet werden.

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist unter anderem damit zu rechtfertigen, dass nach dem Abschluss einer Ausbildung ein erleichterter Übergang in eine Anschlussbeschäftigung erfolgen sollte. Dieser Sachgrund ist jedoch naturgemäß auf eine einmalige Befristung beschränkt, entschied nun das Bundesarbeitsgericht. Die Richter führten hierzu aus, dass es gerade in der Natur der Sache liegt, dass eine Befristung nur einmalig hierdurch möglich ist, da nach Ablauf des ersten befristeten normalen Arbeitsverhältnisses keine weitere Erleichterung mehr vorgesehen oder erforderlich ist.

 
[mmk]

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Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

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Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

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