Rechtsanwälte Bottrop

Arbeitsrecht

Anfang | << | 6 7 8 9 10 [11] 12 13 14 15 16 | >> | Ende

Belehrungen durch den Arbeitgeber müssen sich auf einen konkreten Fall beziehen.
Landesarbeitsgericht Hamm, 5 Sa 676/19, Urteil vom 24.07.2019
Einem Arbeitgeber ist es in einem Arbeitszeugnis erlaubt, lediglich stichwortartige Aufzählungen der dem Arbeitnehmer übertragenen Aufgaben vorzunehmen.
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 02.04.2019
Eine tarifvertragliche Anwesenheitsprämie ist auf den gesetzlichen Mindestlohn anzurechnen, mithin ist eine dahingehende Auslegung eines Tarifvertrages zulässig.
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 22.11.2016
Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt dann vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und in der Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung nicht zugemutet werden kann.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.12.2016
Ist in einem befristeten Arbeitsvertrag eine gesetzeswidrige kurze Kündigungsfrist vereinbart, so kann dieser Umstand dahingehend ausgelegt werden, dass die Parteien eine ordentliche Kündbarkeit vereinbaren.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.03.2017
Sieht ein Tarifvertrag einen Nachtarbeitszuschlag vor, der auf den tatsächlichen Stundenverdienst zu zahlen ist, ist auch dieser mindestens aus dem gesetzlichen Mindestlohn zu berechnen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.09.2017
Im Arbeitsverhältnis besteht grundsätzlich ein Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2017
Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind im Gegensatz zu Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sog.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2017
Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.06.2017
Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.06.2017

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de