Rechtsanwälte Bottrop

Beitragsbemessungsvorschriften für freiwillig Krankenversicherte rechtmäßig

Die Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), erlassen durch den Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, sind grundsätzlich nicht zu beanstanden.


Das Urteil des Bundessozialgerichts hat Relevanz für die rund fünf Millionen Mitglieder der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, zumal über die rechtliche Zulässigkeit der Beitragsbemessung in der Sozialgerichtsbarkeit und der Fachliteratur bisher heftig gestritten wurde. Wie das Gericht ausführte, bestehen gegen die Übertragung der Beitragsbemessung auf den GKV-Spitzenverband keine rechtlichen Bedenken. Es gibt demnach aufgrund der gesetzlichen Grundlagen eine hinreichende demokratische Legitimation für die Übertragung, zumal sie der "funktionalen Selbstverwaltung" der gesetzlichen Kassen dient.

Eine kleine Beanstandung der Richter gab es aber trotz dieser grundlegenden Aussage. Demnach sind bei der Beitragsbemessung nur Leistungen zu berücksichtigen, die für den Lebensunterhalt der Betroffenen bestimmt sind. Das sind etwa die Kosten für einen Wohnheimplatz.
 
Bundessozialgericht, Urteil BSG B 12 KR 20 11 R vom 19.12.2012
Normen: § 240 SGB V
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de