Rechtsanwälte Bottrop

Bezieher von Hartz IV muss Münzsammlung verwerten

Eine Münzsammlung ist verwertbares Vermögen, welches ein Antragsteller für seinen Lebensunterhalt verwerten muss, bevor er einen Anspruch auf Hartz IV hat.


Dem Kläger waren nur darlehensweise Hartz IV-Leistungen zugestanden worden, da der Sozialleistungsträger die Auffassung vertrat, dass der Empfänger zuerst eine in seinem Eigentum befindliche Münzsammlung zum Zwecke der Eigenfinanzierung veräußern müsste. Die Auffassung des Amtes nicht teilend, beschritt der Betroffene den Weg zum Gericht. In der Veräußerung seiner Münzsammlung sah er eine unbillige Härte und vertrat außerdem die Auffassung, dass eine Verwertung nur unter erheblichen Verlusten im Vergleich zum tatsächlichen Wert erfolgen könnte. Somit dürften die Münzen nicht als vor dem Bezug der Sozialleistungen verwertbares Vermögen verwendet werden.

Dieser Auffassung folgten die Richter am höchsten deutschen Sozialgericht nicht und führten aus, dass die Verwertung der Sammlung weder offensichtlich unwirtschaftlich sei, noch ein Fall einer unbilligen Härte vorliegen würde. Anders als etwa bei Lebensversicherungen könnte bei der Münzsammlung, als einem frei handelbaren Gegenstand, keine klare Grenze für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit gezogen werden, zumal solche Gegenstände den Gesetzen des Marktes und damit auch schwankenden Preisen unterliegen würden. Bei den Regelungen zur Verwertung von Vermögensgegenständen geht es nicht darum vor der Bedürftigkeit geschaffene Werte zu schützen, vielmehr soll lediglich ein "Ausverkauf" von Vermögenspositionen verhindert werden. Dem Kläger steht somit lediglich ein Freibetrag zur Verfügung, wohingegen über diesen Betrag hinausgehende Werte zum Lebensunterhalt verwendet werden müssen.
 
Bundessozialgericht, Urteil BSG B 14 AS 100 11 R vom 23.05.2012
Normen: § 12 SGB II
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de