Rechtsanwälte Bottrop

Verwertung der Lebensversicherung bei Sozialleistungen weiter unklar

Die Frage, wann ein Empfänger von Hartz IV vorab seine Lebensversicherung verwerten muss, und welche Verluste bei ihrem Rückkauf als akzeptabel hinzunehmen sind, bleibt auch weiterhin ungeklärt.


Grundsätzlich müssen die Empfänger von Hartz IV ihre Eigenmittel verbrauchen, bevor der Staat finanzielle Mittel gewährt. Zu diesem Vermögen zählen vom Grundsatz her auch Lebensversicherungen. Nur die Altersvorsorge wird nicht berücksichtigt, sofern sie einen bestimmten Betrag nicht übersteigt und die Laufzeit nicht bis zum Rentenalter festgelegt ist.

Ausnahmen gibt es für die Lebensversicherung nur beim vorliegen wirtschaftlicher Gründe oder in Fällen, in welchen die Verwertung eine besondere Härte darstellen würde. Von letzteren ist etwa auszugehen, wenn der Anspruchsteller über Jahrzehnte in die Versicherung eingezahlt hat und nur wenige Monate auf Hartz IV angewiesen ist. Von einer besonderen bzw. wirtschaftlichen Härte ist auszugehen, wenn die Grenze einer wirtschaftlichen Zumutbarkeit aufgrund eines deutlichen Verlustes als Folge des oftmals sehr geringen Rückkaufswertes im Fall einer vorzeitigen Kündigung überschritten wird.

Das Bundessozialgericht befand, dass die Frage nach einer solchen wirtschaftlichen Zumutbarkeit eine Frage des jeweiligen Einzelfalls ist, weshalb stets eine Würdigung der individuellen Gesamtumstände vorgenommen werden muss. Eine prozentuale Höchstgrenze für den Verlust beim Rückkauf der Lebensversicherung legte das Gericht hingegen nicht fest.

Zur Überprüfung der Gesamtumstände des zugrunde liegenden Sachverhalts verwies das Bundessozialgericht das Verfahren zurück an das Landessozialgericht Schleswig-Holstein.
 
Bundessozialgericht, Urteil BSG B 14 AS 10 13 R vom 20.02.2014
Normen: § 12 SGB II
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de