Rechtsanwälte Bottrop

Gewaltopferentschädigung auch bei misslungener Schönheitsoperation

Führt ein Arzt eine Schönheitsoperation wider besseren Wissens durch, ohne die Patientin über diesen Umstand aufzuklären, steht der Patientin ein Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz zu.


Unerheblich ist in einem solchen Fall, ob dem Arzt auch tatsächlich ein Kunstfehler unterlaufen ist. Denn wenn er die Operation allein zu dem Zweck durchführt seinen Gewinn zu erhöhen, macht er sich bei einer unterlassenen Aufklärung der Patientin über das Fehlen der medizinischen Notwendigkeit einer vorsätzlichen Körperverletzung schuldig. Unerheblich ist dabei, ob die nicht aufgeklärte Patientin ihre Einwilligung zu der Operation erteilt hat.

In einem so gelagerten Fall stellt die OP einen "tätlichen Angriff" im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes dar, welcher auch zu einer Entschädigung nach diesem Gesetz berechtigt.
 
Bundessozialgericht, Urteil BSG B 9 VG 1 09 R vom 29.04.2010
Normen: § 1 I OEG, §§ 223, 224 I Nr.5 StGB
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de