Rechtsanwälte Bottrop

Hohe Hürden für Raucher bei Anerkennung von Berufskrankheiten

Birgt die Arbeit die Gefahr einer Lungenerkrankung, haben Raucher schlechte Karten eine solche als Berufskrankheit geltend zu machen.


Diese Erfahrung musst die Witwe eines mit 60 Jahren verstorbenen Schweißers machen, obwohl dieser während seiner Beschäftigung regelmäßig mit gesundheitsgefährdenden Stoffen zu tun hatte. Der Mann war 30 Jahre lang Nikotinsüchtig.

Zwar kann bei Chrom und Nickel am Arbeitsplatz grundsätzlich von einer Gesundheitsgefährdung und der Wahrscheinlichkeit einer berufsbedingten Erkrankung ausgegangen werden, jedoch liegt der Fall anders, wenn alternative Ursachen als Grund der Erkrankung denkbar sind. Der 30-jährige Nikotinkonsum ist als eine solche Alternativursache denkbar.

In einem solchen Fall besteht auch auf Seiten des Gerichts eine deutliche Unsicherheit bei der Erforschung der Krankheitsursache. Vor diesem Hintergrund einfach von einer hälftigen Verantwortung der beruflichen Tätigkeit für die Erkrankung auszugehen ist dem Gericht deshalb nicht möglich. Denn bei Rauchern ist das Risiko einer Krebserkrankung um das zehnfache erhöht, weshalb eine Anerkennung der beruflichen Tätigkeit als (Teil-) Ursache ausscheidet.
 
Landessozialgericht Hessen, Urteil LSG HE L 9 U 30 12 ZVW vom 23.08.2013
Normen: §§ 9, 63 SGB VII
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de