Rechtsanwälte Bottrop

Zur Unfallversicherung bei der Rückkehr pflegender Angehöriger aus dem Urlaub

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht auch, wenn pflegende Angehörige auf der Urlaubsrückreise mit ihren zu pflegenden Eltern einen Unfall erleiden.


Hierauf wies das Nordrhein-Westfälische Landessozialgericht hin und führte weitergehend aus, dass der eigene Urlaub in Verbindung mit der Pflegetätigkeit dabei zweitrangig ist.

In dem zugrunde liegenden Sachverhalt begleitete die Klägerin ihre Eltern bei deren Spanienurlaub. Nach dem Rückflug und der Landung auf dem Flughafen kam es noch vor Ort zu einem schweren Sturz, bei welchem sich die Tochter eine schwere Fraktur zuzog, weshalb die den Schutz der Unfallversicherung begehrte.

Zu Recht, wie das Gericht befand. Zwar handelte es sich bei der Begleitung der Eltern auf der Rückreise nicht um eine der Pflegetätigkeit an sich zuzuordnende Tätigkeit, womit ein Versicherungsschutz ausgeschlossen wäre. Jedoch befand sich die Klägerin auf der Rückkehr von der Pflegetätigkeit in Spanien zu ihrem Wohnort, weshalb ein Wegeunfall im Zusammenhang mit der Pflegetätigkeit vorlag. Ein solcher Wegeunfall ist von der gesetzlichen Unfallversicherung mit erfasst, weshalb dem Begehren nach Versicherungsschutz zu folgen war.
 
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil LSG NRW L 4 U 57 09 vom 17.09.2010
Normen: §§ 2 II Nr.17 SGB VII, § 14 IV SGB XI, § 8 II Nr.1 SGB VII
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de