Rechtsanwälte Bottrop

Zur Anrechnung von Unterhaltszahlungen auf Hartz IV

Unabhängig von der Höhe des vereinbarten Unterhalts müssen sich die Empfänger von Hartz IV – Leistungen nur den tatsächlich gezahlten Unterhalt auf ihre Sozialleistungen anrechnen lassen.


In dem zugrunde liegenden Sachverhalt beantragte die Klägerin Sozialleistungen. Gleichzeitig stand ihr gegen ihren Vater ein Unterhaltsanspruch von 381 Euro zu. Tatsächlich zahlte dieser aber nur 125 Euro im Monat, da er den Restbetrag mit einem gewährten Darlehen verrechnete. Der Sozialleistungsträger wertete den vereinbarten Unterhaltsbetrag als leistungsmindernde Einnahme, ohne die Aufrechnung des Vaters zu berücksichtigen.

Falsch, wie das Landessozialgericht befand. Unabhängig von der rechtlichen Wirksamkeit einer solchen Aufrechnung, steht der vereinbarte Unterhalt der Antragstellerin nicht in voller Höhe zur Verfügung. Vielmehr ist auf den tatsächlich zur Verfügung stehenden Betrag abzustellen, da bei einer anderen Wertung der Grundgedanke der Sozialleistungen, die Sicherung des Lebensbedarfs, verfehlt würde.

Darüber hinaus geht der Unterhaltsanspruch gegen den Vater in einem solchen Fall auf den Sozialleistungsträger über, der sich dann seinerseits zwecks Zahlung an den Vater wenden kann.
 
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil LSG RP L 5 AS 81 07 vom 23.04.2009
Normen: §§ 11 I S.1, II Nr.3, 20 II S.1, 7 III Nr.4 SGB II
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de