Rechtsanwälte Bottrop

Auch inhaftierten Müttern steht Elterngeld zu

Verbüßt eine Mutter eine Freiheitsstrafe, lebt aber gemeinsam mit ihrem Kind in der JVA, so kann sie unter Umständen einen Anspruch auf Elterngeld haben.


Voraussetzung ist jedoch, dass die Mutter tatsächlich und wirtschaftlich für das Kind sorgt, wie es im betroffenen Sachverhalt nach Ansicht des Gerichts auch der Fall war.

Die Mutter trat gemeinsam mit ihrem Säugling eine mehrmonatige Haftstrafe an und teilte sich gemeinsam mit diesem eine aus zwei Räumen bestehende Mutter-Kind-Zelle, welche von ihrer Grundausstattung her einer normalen Wohnung entsprach. Der Bedarf des Kindes wurde von ihr durch das Kindergeld und einen Vorschuss auf Unterhaltszahlungen gedeckt, für die Besorgung notwendiger Gegenstände erhielt sie Freigang. In Anwendung einer Richtlinie des Bundesfamilienministeriums strich die zuständige Behörde jedoch das bereits bewilligte Elterngeld in Höhe von 300 Euro für die Zeit der Inhaftierung, da Mutter und Kind aus Behördensicht keinen gemeinsamen Haushalt führen würden. Dieser Auffassung wiedersprachen nicht nur die klagende Mutter, sondern im Ergebnis auch das Gericht.

Aufgrund der Gesamtumstände sei eine häusliche Gemeinschaft von Mutter und Kind gegeben und es habe ebenfalls eine gemeinsame Wirtschaftsführung bestanden. Der Lebensmittelpunkt des Kindes sei bei der Mutter gewesen, von der es während dieser Zeit auch die benötigte emotionale Zuwendung erhalten habe. Deshalb könne es für eine Weisungslage des Bundesfamilienministeriums keine Rechtfertigung geben, der Anspruch der Mutter auf Elterngeld sei somit gerechtfertigt.
 
Sozialgericht Berlin, Urteil SG B S 2 EG 139 08 vom 21.10.2011
Normen: § 1 I BEEG
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de