Rechtsanwälte Bottrop

Starkes Untergewicht begründet Mehrbedarf

Stark untergewichtigen Leistungsbeziehern kann zum Zweck einer kalorienreicheren Ernährung ein Anspruch auf höhere Sozialleistungen zustehen.


Zu dieserEntscheidung gelangte das Sozialgericht Siegen im Fall eines Mannes, der bei einer Körpergröße von 184cm gerade einmal 55 kg wog und innerhalb von vier Monaten fünf Kilo abgenommen hatte. Ein Arzt attestierte ihm infolge einer Erkrankung eine schwere Abmagerung.

Anders als das Jobcenter sah das Gericht einen Anspruch auf Mehrbedarf als gegeben an. Demnach ist bei einem Body-Maß-Index von 18,5 und einem auf einer Erkrankung beruhenden fortschreitenden Gewichtsverlust regelmäßig von einem Mehrbedarf auszugehen.
 
Sozialgericht Gießen, Urteil SG GI S 22 AS 866 11 WA vom 09.07.2013
Normen: § 30 V SGB XII
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