Rechtsanwälte Bottrop

Der Meniskusschaden als Berufskrankheit

Das Sozialgericht in Karlsruhe hat sich kürzlich zu den Voraussetzungen geäußert, unter welchen ein Meniskusschaden als Berufskrankheit anerkannt werden kann.


Demnach setzt eine Anerkennung voraus, dass ein Versicherungsnehmer einen großen Teil seiner Arbeitszeit in einer die Menisken schädigenden Haltung verbringt. Im Schnitt bedarf es hierfür eines Zeitraums, der ein Drittel der täglichen Arbeitszeit nicht unterschreitet. Denn bei einem kürzeren Zeitraum haben die Menisken ausreichend Zeit für eine Erholung von der Belastung. Vorliegend hatte der Versicherte aber nur ca. 20 % seiner Arbeitszeit in einer schädigenden Haltung verbracht.

Auch seinem Wunsch auf Anerkennung seiner Kniegelenksarthrose als Berufskrankheit folgte das Gericht nicht. Arbeitstechnisch bestand zwar eine hinreichende Annahme für eine beruflich verursachte Erkrankung, medizinisch waren die Voraussetzungen jedoch nicht erfüllt. Denn bei einer gleichmäßigen Belastung während seiner Arbeit als Fliesenleger ist aufgrund medizinischer Erfahrungswerte davon auszugehen, dass auch beide Kniegelenke im gleichen Maße geschädigt sind. Die gegebenen Grade der Schädigung in den Knien wichen jedoch in einem Maße voneinander ab, dass eine berufliche Ursache abgelehnt werden musste.
 
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil SG KA S 1 U 225 13 vom 12.12.2013
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de