Rechtsanwälte Bottrop

Zur Leistungskürzung bei Verlust des Minijobs

Eine Leistungskürzung aufgrund des Verlust eines Minijobs ist nur gerechtfertigt, wenn die Leistungsbezieherin ihre Kündigung absichtlich herbeigeführt hat.


Die betroffene Sozialleistungsempfängerin war als geringfügig Beschäftigte in mehreren Privathaushalten als Haushaltshilfe angestellt. Nachdem sie ihren Arbeitsstellen mehrfach ferngeblieben war verlor sie zwei der Stellen. Gegenüber dem Jobcenter gab sie an, dass sie infolge ihrer Gelenkerkrankung und ihres Alkoholproblems nur unregelmäßig arbeiten könnte. Trotzdem kürzte das Jobcenter ihre Bezüge um 30 %.

Zu Unrecht, wie das Gericht befand und begründend darauf hinwies, dass eine zur Leistungskürzung berechtigende Pflichtverletzung nur vorliegt, wenn der Verlust des Arbeitsplatzes absichtlich herbeigeführt worden ist. Vorliegend kann zwar nicht ausgeschlossen werden, dass der Verlust der Arbeitsstellen infolge der gesundheitlichen Problem billigend in Kauf genommen wurde. Dies ist aber nicht mit dem beabsichtigten Verlust gleichzusetzen, weshalb die Kürzung nicht erfolgen durfte.
 
Sozialgericht Mainz, Urteil SG MZ S 15 AS 438 13 ER vom 02.07.2013
Normen: §§ 31, 31a SGB II
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de