Rechtsanwälte Bottrop

Beitragsbemessungsgrenzen für 2005

Für das Jahr 2005 gelten wieder neue Beitragsbemessungsgrenzen. Außerdem entfällt die Unterscheidung nach Arbeitern und Angestellten in der Rentenversicherung.

Wie jedes Jahr gelten auch 2005 neue, höhere Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen gehen auf die Einkommensentwicklung im Jahr 2003 zurück (West: 1,09 Prozent, Ost: 1,34 Prozent, Bundesdurchschnitt: 1,14 Prozent) und betragen ab dem 1. Januar 2005

in der Kranken- und Pflegeversicherung bundeseinheitlich 42.300 Euro im Jahr oder 3.525 Euro im Monat (2004: 41.850 Euro/Jahr, 3.487,50 Euro/Monat),

in der Renten- und Arbeitslosenversicherung West 62.400 Euro im Jahr oder 5.200 Euro im Monat (2004: 61.800 Euro/Jahr, 5.150 Euro/Monat), und

in der Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost 52.800 Euro im Jahr oder 4.400 Euro im Monat (2004: 52.200 Euro/Jahr, 4.350 Euro/Monat).

Die bundeseinheitliche Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 46.800 Euro im Jahr oder 3.900,00 Euro im Monat (2004: 46.350 Euro/Jahr, 3.862,50 Euro/Monat). Außerdem wird die Organisation der Rentenversicherung reformiert, wodurch die Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten entfällt. Die bisherigen Beitragsgruppenschlüssel für Angestellte (2, 4 und 6) dürfen nicht mehr verwendet werden. Ab 2005 gelten nur noch die Beitragsgruppen

0 = kein Beitrag zur Rentenversicherung,

1 = voller Beitrag zur Rentenversicherung,

3 = halber Beitrag zur Rentenversicherung,

5 = Pauschalbeitrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte.

 
[mmk]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de