Rechtsanwälte Bottrop

Keine Sperrzeit trotz Aufhebungsvertrag

Schließt ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag, führt dies nicht in jedem Fall zu einer zwölfwöchigen Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.

Wenn ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis von sich aus ohne wichtigen Grund auflöst, dann tritt beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit von zwölf Wochen ein. Die Auflösung ist beispielsweise durch einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber denkbar. Normalerweise unterstellt die Arbeitsverwaltung daher auch, dass bei einem solchen Aufhebungsvertrag kein wichtiger Grund auf Seiten des Arbeitnehmers vorlag.

Das darf sie aber nicht, entschieden die Landessozialgerichte von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen in ähnlichen Fällen. Auch bei einem Aufhebungsvertrag kann ein wichtiger Grund vorliegen. Droht dem Arbeitnehmer nämlich andernfalls eine betriebsbedingte Kündigung, dann läuft der Zweck dieser Regelung - nämlich die öffentliche Hand vor mutwillig herbeigeführter Arbeitslosigkeit zu schützen - ins Leere. Durch den Aufhebungsvertrag kann sich der Arbeitnehmer aber vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber schützen, die bei Neubewerbungen stets negativ auffällt. Eine Sperrzeit tritt daher in solchen Fällen nicht ein.

Das Urteil bezieht sich aber bewusst nur auf eine bevorstehende betriebsbedingte Kündigung und ist deshalb wohl nicht auf personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigungen übertragbar. Außerdem hat das Bundessozialgericht ein weiteres Kriterium aufgestellt. Ein wichtiger Grund liegt demnach nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer nicht nur eine betriebsbedingte Kündigung ankündigt, sondern die Kündigung auch objektiv möglich wäre.

 
[mmk]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de