Rechtsanwälte Bottrop

Keine Haftung des Waschanlagenbetreibers für Schäden bei einem unsachgemäß abgestellten Fahrzeug

Der Betreiber einer automatischen Autowaschanlage haftet nicht für Schäden an einem Fahrzeug, die infolge einer unsachgemäßen Abstellung des Pkw auf den Führungsschienen der Autowaschanlage entstehen.

Dem Fall lag der Sachverhalt zugrunde, dass der Fahrer eines Pkw beim Einfahren in die Autowaschanlage die Führungsschienen verfehlte und mit einem Vorderrad in der Führungsschiene hängen blieb. Trotz der entstandenen Schieflage korrigierte der Fahrer die Stellung des Autos nicht, wodurch es zu einer Beschädigung des Wagens gekommen ist. Das Gericht lehnte eine Haftung des Autowaschanlagenbetreibers mangels Verschulden ab. Dieser muss nicht für völlig ungewöhnliche und grob unsachgemäße Bedienungsfehler seiner Kunden einstehen.
 
Landgericht Krefeld, Urteil LG Krefeld 1 S 23 10 vom 30.07.2010
Normen: BGB §§ 241 II, 280 I, 631, 823 I
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de