Rechtsanwälte Bottrop

Abtretung eines Schadensersatzanspruchs an ein Mietwagenunternehmen unzulässig

Nach einem Verkehrsunfall darf der Mieter eines Fahrzeugs seinen Schadensersatzanspruch gegen den Unfallverursacher nicht an das Mietwagenunternehmen erfüllungshalber für die restlichen Mietwagenkosten abtreten.

Die Geltendmachung von Mietwagenkosten durch das Mietwagenunternehmen erfordert eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und eine wesentlich höhere rechtliche Qualifikation, als die Vermietung von Kraftfahrzeugen, weshalb keine bloße Nebenleistung des Mietwagenunternehmens vorliegt und gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen wird.

(Der BGH vertritt mittlerweile entgegen der vorliegenden Entscheidung die Ansicht, dass die Abtretung von Schadensersatzforderungen gegen den Unfallverursacher an das Mietwagenunternehmen zulässig ist, wenn nur die Höhe der Forderung streitig ist und die Haftung an sich dem Grunde nach außer Frage steht. Zudem darf die Rechtsdienstleistung nicht ein solches Gewicht haben, dass für diese die volle Kompetenz oder besondere Sachkunde eines Rechtsanwalts erforderlich ist).
 
Landgericht Stuttgart, Urteil LG Stuttgart 5 S 207 10 vom 05.01.2011
Normen: BGB §§ 134, 398; RDG §§ 2, 3, 5
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de