Rechtsanwälte Bottrop

Wird ein Autofahrer von der Sonne geblendet, muss er so vorsichtig fahren, dass er möglichen Hindernissen ausweichen kann.

Die Geschwindigkeit muss an die Sichtverhältnisse angepasst werden.

Im vorliegenden Fall hatten Bedienstete der Straßenmeisterei ein Fahrzeug auf der Straße abgestellt, da sie Verkehrszeichen abbauen mussten. Dafür stellten sie zur Sicherung der Fahrbahn einen Warnleitanhänger auf, auf dem ein nach links gerichteter Pfeil leuchtete und auf dem unter dem leuchtenden Pfeil ein zusätzlicher nach links gerichteter Pfeil zu sehen war. Am Unfalltag waren die Sichtverhältnisse sehr eingeschränkt, da die Sonne besonders tief stand. Infolgedessen sah der Kläger den Warnleitanhänger nicht und es kam zum Zusammenstoß.

Das OLG Koblenz kam zu der Überzeugung, dass die Bediensteten keine Schuld an dem Verkehrsunfall tragen. Zum einen stand der Warnleitanhänger nicht an einer unübersichtlichen Stelle. Zum anderen mussten die Bediensteten nicht berücksichtigen, ob die Sicht auf den Anhänger durch die tiefstehende Sonne eingeschränkt sein könnte. Es liegt in der Verantwortung des Fahrzeugführers, seine Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse anzupassen.
 
OLG Koblenz, Urteil OLG Koblenz 12 U 464/15 vom 09.05.2016
Normen: §§ 3 Abs. 1, 35 Abs. 6 StVO
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de