Rechtsanwälte Bottrop

Geschädigter Radfahrer hat die Beweislast bei einem berührungslosen Unfall.

Es muss dargelegt und bewiesen werden, dass der Sturz vom entgegenkommenden Fahrzeug mitbeeinflusst worden war.

Geklagt hatten die gesetzliche Krankenkasse und die gesetzliche Pflegekasse einer bei einem Sturz verunglückten Seniorin. Die 75-Jährige stürzte auf einer drei Meter breiten Straße, als ihr ein 1,7 Meter breiter PKW entgegen fuhr und dieser sich noch in einigem Abstand von der Radfahrerin befand. Das Oberlandesgericht Hamm kam zu der Überzeugung, dass kein Zusammenhang zwischen der Betriebsgefahr des PKW und dem Sturz der Radfahrerin vorliegt. Aus den Feststellungen des Landgerichts ließe sich nicht herleiten, dass der Sturz aufgrund eines Ausweichmanövers erfolgt war. Die Klägerseite konnte nicht beweisen, dass es sich bei dem Sturz nicht nur um ein zufälliges Ereignis gehandelt hatte. Die Berufung der Klägerinnen wurde daher zurückgewiesen.
 
OLG Hamm, Urteil OLG Hamm 9 U 14 16 vom 02.09.2016
Normen: StVG § 7 Abs. 1; ZPO § 286
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de