Rechtsanwälte Bottrop

Absehen vom Fahrverbot

Der Tatrichter hat einen Ermessensspielraum, aber muss die Ausführungen des Betroffenen überprüfen.

Gegen den Betroffenen wurde wegen eines fahrlässig begangenen qualifizierten Rotlichtverstoßes ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Das Tatgericht sah von dem Fahrverbot ab und verhängte stattdessen eine höhere Geldbuße, da der Betroffene krankheitsbedingt auf die Kfz-Nutzung angewiesen sei. Dem Betroffenen, der an einer Lungenkrankheit leidet, sei es unzumutbar den Weg zu seinem 15 km entfernten Facharzt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu bestreiten, da die nächstgelegene Bushaltestelle ca. 2 km entfernt sei. Zudem fehle es ihm an den notwendigen finanziellen Mitteln für ein Taxi. Seinen Facharzt müsse der Betroffene zweimal die Woche aufsuchen. Die daraufhin erfolgte Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft erwies sich als begründet.

Das Oberlandesgericht Bamberg hob das vorinstanzliche Urteil auf und verwies die Sache zurück an das Amtsgericht. Dieses habe versäumt die Ausführungen des Betroffenen einer Überprüfung zu unterziehen. Das Amtsgericht habe es unterlassen, die Erkrankung des Betroffenen und deren Behandlungsbedürftigkeit durch Vernehmung des Arztes oder durch ein medizinisches Sachgutachten zu überprüfen. Zudem habe das Amtsgericht nicht bedacht, dass eine Taxifahrt zur nahegelegenen Bushaltestelle ausreichend und mit der finanziellen Situation des Betroffenen vereinbar sein könnte.
 
OLG Bamberg, Urteil OLG Bamberg 3 Ss OWi 1620 16 vom 17.01.2017
Normen: OWiG § 79 Abs. 1 S.1 Nr. 3; StVG § 24, § 25 Abs. 1 S. 1; BKatV § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; SGB V § 60 Abs. 1 S. 2 u. Abs. 5, § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 12
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de