Rechtsanwälte Bottrop

Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer

Ab Mitte des Jahres soll die Kraftfahrzeugsteuer nach und nach auf eine Berechnung nach dem Kohlendioxid-Ausstoß umgestellt werden.

Gemeinsam mit dem zweiten Konjunkturpaket hat die Große Koalition auch die Eckpunkte der schon länger vorgesehenen Reform der Kfz-Steuer festgezurrt. Die Reform soll zum 1. Juli 2009 mit folgenden Eckdaten in Kraft treten:

Ein an den Vorgaben der Europäischen Union orientierter Kohlendioxid-Ausstoß für Pkw bleibt steuerfrei. Dieser steuerfreie Kohlendioxid-Ausstoß beträgt bis 2011 für Pkw 120 g/km, in 2012 und 2013 liegt er bei 110 g/km und ab 2014 beträgt er 95 g/km.

Jedes Gramm pro Kilometer, das über die Freigrenze hinausgeht, wird mit einer linearen Steuer von 2 Euro je g/km besteuert.

Hinzu kommt ein Sockelbetrag, der abhängig ist von Antrieb und Hubraum: 2 Euro je angefangene 100 cm³ für Otto-Motoren und 9,50 Euro je angefangene 100 cm³ für Diesel-Motoren.

Es gilt eine befristete Steuerbefreiung für Diesel-Pkw, die die Abgasnorm Euro-6 erfüllen. Insgesamt wird die Steuerbefreiung in den Jahren 2011 bis 2013 auf 150 Euro festgelegt.

Bestandsfahrzeuge werden weiterhin nach dem derzeit geltenden Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt. Sie werden nach einer Übergangszeit ab 2013 in die kohlendioxidorientierte Kfz-Steuer übergeführt. Die Einzelheiten werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Außerdem übernimmt künftig der Bund nicht nur die Verwaltung der Kfz-Steuer, sondern ihm fließen auch die Einnahmen zu. Bisher erhielten die Länder die Einnahmen aus der Kfz-Steuer. Der finanzielle Ausgleich der Länder wird in einem gesonderten Gesetz geregelt.

 
[mmk]

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