Rechtsanwälte Bottrop

Umfassendes Handyverbot beim Autofahren

Auch wer sein Handy nur als Navigationssystem benutzt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Während der Fahrt darf ein Handy nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzt werden. Wie weit dieser Verbotsbereich geht, zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln. Für die Kölner Richter stellt auch die Verwendung der Navigationsfunktion in einem Handy eine unzulässige Benutzung dar. Denn auch hier findet, zumindest im weiteren Sinne, ein Datenaustausch und eine Kommunikation statt. Zudem werde der Fahrer durch die Inanspruchnahme des Handys als Navi nur unwesentlich geringer abgelenkt als im Falle eines Telefonats.

 
[mmk]

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Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

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Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

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