Rechtsanwälte Bottrop

Steuerfreiheit für Neuwagen

Ein Teil des Konjunkturpakets ist die Befreiung von Neuwagen von der Kfz-Steuer für maximal zwei Jahre.

Mit der Verabschiedung des Konjunkturpakets ist nun auch endlich klar, wie die Steuerfreiheit für Neuwagen aussehen soll: Jeder Pkw, der zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wird, ist ein Jahr lang von der Kfz-Steuer befreit. Neuwagen mit Euro-5- oder Euro-6-Norm sind sogar für maximal zwei Jahre, längstens aber bis zum 31. Dezember 2010, steuerfrei. Hier fällt der Vorteil also umso größer aus, je früher die Erstzulassung erfolgt. Außerdem sollen bereits zugelassene Euro-5-Pkw ab dem 1. Januar 2009 für ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit sein, wenn sie seit dem Tag der Erstzulassung nach dieser Norm genehmigt sind. Einige Bundesländer verschicken schon seit November keine Steuerbescheide mehr für Neuwagen, andere wollen die Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat am 5. Dezember 2008 abwarten.

 
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