Rechtsanwälte Bottrop

Kfz-Diebstahl bei ständiger Verwahrung des Kfz-Scheins im Pkw

Bewahrt ein Versicherungsnehmer schon vor Beginn eines Versicherungsverhältnisses mit dem Versicherer den Kfz-Schein dauerhaft in seinem Fahrzeug auf, so entfällt der Anspruch auf Versicherungsentschädigung infolge einer Gefahrerhöhung nicht, mithin bestand dieser Zustand schon bei Beginn des Versicherungsvertrages.


Der Grundsatz, wonach der Versicherungsnehmer nach Abgabe seiner Vertragserklärung ohne Einwilligung des Versicherers keine Maßnahmen vornehmen darf, die zu einer erheblichen Gefahrerhöhung des Eintritts eines Versicherungsfalles führen können, bleibt hiervon jedoch unberührt.

Dabei steht es jedem Versicherer frei, mögliche Gefahrerhöhungen schon bei Vertragsschluss abzuklären und den Versicherungsnehmer auf die Unsitte des Verwahrens des Kfz-Scheins im Fahrzeug hinzuweisen, insbesondere bei Fahrzeugen, die von verschiedenen Mitarbeitern eines Unternehmens genutzt werden und eine Gefahr der dauerhaften Belassung eines Kfz-Scheins im Pkw besonders hoch ist.

Das OLG Celle widerspricht der Argumentation, dass bei einem dauerhaften Verwahren des Kfz-Scheins lediglich eine unerhebliche Gefahrerhöhung vorliege, da bei Fahrzeugen mit Wegfahrsperre ein Diebstahl nur mit besonderer technischer Ausstattung möglich ist und damit bereits Entwendungsvorsatz des Täters notwendig ist, mit der Legitimationswirkung bei Routinekontrollen.
Danach sieht die Polizei bei Vorlage eines Kfz-Scheins in der Regel von näheren Überprüfungen ab, was ein Entdeckungsrisiko des Täters senkt.
 
Oberlandesgericht Celle, Urteil OLG Celle 8 U 87 10 vom 21.12.2010
Normen: VVG § 23
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de